Verwaltungsgericht Karlsruhe gibt Bürgerinnen und Bürgern Recht


Bürgerbegehren zur „Hinteren Mult“ zulässig – Erfolg für demokratische Mitbestimmung und den Erhalt wertvoller Grünflächen

Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgericht Karlsruhe zur „Hinteren Mult“ in Weinheim. Das Gericht hat entschieden, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt der rund zwölf Hektar großen Grünfläche zulässig ist. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, in einem Bürgerentscheid über die Zukunft des Natur- und Naherholungsgebiets mitzubestimmen.

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